Buchhaltung - Ganz einfach

Egal ob Sie Kleinunternehmer sind oder ein international tätiges Unternehmen führen, ohne ordentliche Buchhaltung ist Ärger vorprogrammiert.

Jetzt denken Sie als frisch an den Start gegangener Unternehmer vielleicht, daß das Thema Buchhaltung ziemlich kompliziert ist. Das ist falsch!

Um den Anforderungen des Finanzamtes zu entsprechen, muß für Gewerbetreibende lediglich eine Einnahmen Überschuß Rechnung durchgeführt werden.

Dabei werden einfach die betrieblichen Ausgaben von den Einnahmen abgezogen und so der Gewinn ermittelt.

Allerdings dürfen hier nur die Nettobeträge herangenommen werden. Das heißt weder bei den Einnahmen noch bei den Ausgaben darf die evtl. enthaltene Mehrwertsteuer enthalten sein.

Wenn Sie mit Ihrem Betrieb weniger als 17.400€ im Jahr Gewinn erzielen, so können Sie Ihr Gewerbe als Kleinunternehmer betreiben. Das hat jedoch keinerlei Vorteile - im Gegenteil.

Sie sparen sich dadurch zwar die Erstellung einer Umsatzsteuererklärung, dürfen bezahlte Umsatzsteuerbeträge (das wird Vorsteuer genannt) aber nicht abziehen.

Wenn Sie meinen Einnahmen Überschuß Rechner verwenden, tragen Sie einfach die erhaltenen bzw. bezahlten Beträge ein. Den Rest macht das Programm.

Beispiel für eine Einnahmen Überschuß Rechnung

Nehmen wir an, Sie machen Gartenpflege.

Um die Berechnung einfacher zu machen, nehmen wir weiter an, Sie berechnen Ihren Kunden 10€ pro Stunde.

Sie arbeiten 10 Stunden für Ihren Kunden und schreiben diesem dann eine Rechnung:

10 Stunden mal 10€ = 100€ Einkommen.

Wenn Sie Kleinunternehmer sind, ist hier schon alles fertig. Wenn nicht, so muß auf diesen Nettobetrag noch 19% Mehrwertsteuer hinzugerechnet werden um den Bruttobetrag zu erhalten.
Bei 19% Mehrwertsteuersatz multiplizieren Sie dafür den Nettobetrag einfach mit 1,19

100€ * 1,19 = 119€ Bruttobetrag.

Die 19€ Umsatzsteuer überweisen Sie am Ende des Abrechnungszeitraums (Monat oder Quartal) an das Finanzamt.
Sie sehen, daß ihr Einkommen davon nicht geschmälert wird. Sie werden sozusagen lediglich vom Finanzamt als Steuereintreiber missbraucht

Nehmen wir nun an, Sie benötigen für Ihre Arbeit eine Schaufel und einen Rechen. Also fahren Sie in den nächsten Baumarkt und kaufen diese für sagen wir mal 10€. Dann ist dies der Bruttobetrag und Sie müssen daraus den Nettobetrag errechnen. Da die 10€ 119% des Nettobetrages entsprechen, kann mit Hilfe der Formel

100% * Bruttobetrag / 119% der Nettobetrag berechnet werden. Wenn Sie den Einnahmen Überschuß Rechner verwenden, geschieht diese Berechnung automatisch.

Setzen wir unsere Ausgaben in die Formel ein so erhalten wir

100 * 10 / 119 = 8,40336 = rund 8,40€ Netto.

Die Gewinnermittlung sieht jetzt so aus, daß wir die Nettoausgaben von den Nettoeinnahmen abziehen.

100€ Einnahmen minus 8,40€ Ausgaben ergibt 91,60€ Gewinn.

Wenn Sie fleißig Gärten pflegen und jeden Tag 10 Stunden arbeiten, dann erarbeiten Sie sich sogar bei einem Stundensatz von nur 10€  10 Stunden pro Tag a 10€ bei durchschnittlich 22 Arbeitstagen im Monat mal 12 Monate = 22.400€ und Sie sind schon kein Kleinunternehmer mehr.

Der Vorteil, kein Kleinunternehmer zu sein liegt darin, daß Sie zwar 19% Umsatzsteuer von Ihrem Kunden erheben müssen und diese an das Finanzamt abführen müssen, dabei aber die selbst bezahlte Vorsteuer abziehen können.

Das bedeuted, Sie nehmen in unserem Beispiel 19€ ein, müssen aber nur 19€ Umsatzsteuer - 1,60€ Vorsteuer = 17,40€ an das Finanzamt abführen. Als Kleinunternehmer dürfen Sie keine Umsatzsteuer einnehmen, müssen aber trotzdem die Mehrwertsteuer bei Ihrem eigenen Einkauf bezahlen.


Je höher Ihre Betriebskosten sind um so größer wird dieser Effekt.

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